Gesetzliche Verpflichtung
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und eine verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (§ 4 ArbSchG). In diesem Zusammenhang hat er Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen (§ 5 ArbSchG). Seit September 2013 sind die zu ermittelnden Gefährdungen um psychische Belastungen erweitert worden.
Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Psychische Belastungen
Zahlreiche Einflussfaktoren belasten die Psyche am Arbeitsplatz. Sie kann durch die Arbeitsintensität, Dauer oder Verteilung der Arbeitszeit, Betriebsklima, aber auch durch die Arbeitsumgebung wie Lärm, Beleuchtung, Einfluss von Chemikalien etc. beeinträchtigt werden.
Wir ermitteln für Sie die psychische Belastung in Ihrem Unternehmen und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Umsetzung vor.
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Institut Wupperfeld e.K.
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